Leistungsgarantie
Leistungsgarantie bezeichnet eine vertragliche Verpflichtung eines Anbieters, die im Vertrag festgelegten Leistungsparameter zu erfüllen. Typischerweise umfasst sie definierte Leistungskennzahlen (KPIs), Messintervalle, Berichts- und Nachweispflichten sowie Rechtsfolgen bei Nichterfüllung, wie Nachbesserungen, Nachzahlungen oder Entschädigungen. Im Gegensatz zur Gewährleistung, die Mängel an der gelieferten Sache oder Dienstleistung behandelt, zielt eine Leistungsgarantie darauf ab, die Erreichung bestimmter Leistungsziele sicherzustellen, unabhängig davon, ob ein Mangel vorliegt.
In Verträgen kann die Garantie durch verschiedene Instrumente realisiert werden, etwa durch Bankbürgschaften oder Performance Bonds,
Anwendungsgebiete finden sich vor allem im Bauwesen, in IT-Dienstleistungsverträgen, bei Outsourcing- oder Betriebs- und Instandhaltungsverträgen sowie
Die Umsetzung erfordert klare Definitionen von Messgrößen, Datenquellen und Messprozessen, sowie Regelungen zu Scope-Veränderungen, Ausnahmen wie
Sie dient primär dazu, vertragliche Leistungsanforderungen transparent zu machen und eine verlässliche Leistungsführung durch den Anbieter