Anspruchsfall
Anspruchsfall bezeichnet in deutschem Rechts- und Verwaltungsjargon ein konkretes Ereignis oder eine feststellbare Situation, durch die ein Anspruch entsteht oder aus dem ein Anspruch gegen eine andere Partei resultiert. Der Begriff dient dazu, den Moment zu kennzeichnen, in dem eine Rechtsfolge greifbar wird; er unterscheidet sich vom Anspruch selbst, der das Rechtsgut oder den Rechtsinhalt bezeichnet, der eingefordert werden kann.
Anwendungsbereiche finden sich vor allem in der Sozialversicherung, im Versicherungswesen und im Verwaltungsrecht. Im Bereich der
Zweck des Begriffs ist es, den zeitlichen und rechtlichen Übergang von der Anspruchsgrundlage zur Leistungsgewährung zu