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Streitwerts

Streitwerts bezeichnet im deutschen Zivilprozess den Wert des streitgegenständlichen Rechtsstreits, der zur Bemessung von Gerichtsgebühren und zur Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit dient. Der Begriff wird in der Praxis meist als Streitwert verwendet; Streitwerts ist in Fachtexten als Genitivform des Streitwerts zu verstehen.

Wie der Streitwert festgesetzt wird, hängt vom Gegenstand des Verfahrens ab. Bei rein monetären Ansprüchen entspricht

Der Streitwert hat erhebliche Rechtsfolgen: Er beeinflusst die gerichtliche Zuständigkeit (welches Gericht zuständig ist) und die

Regionaler Kontext: Das Konzept des Streitwerts besteht in den deutschen Sprachräumen, wobei die konkrete Ausgestaltung in

Beispiele veranschaulichen, wie der Streitwert ermittelt wird: Bei einer Forderung von 5.000 Euro entspricht der Streitwert

der
Streitwert
in
der
Regel
dem
Betrag,
der
geltend
gemacht
wird.
Bei
nicht
monetären
oder
gemischt
gearteten
Ansprüchen
(etwa
Unterlassungs-,
Feststellungs-
oder
Schadensersatzansprüchen)
bestimmt
die
zuständige
Stelle
den
Streitwert
oft
nach
der
wirtschaftlichen
Bedeutung
des
Rechtsstreits,
nach
dem
potenziell
zu
schützenden
Rechtsgut
oder
nach
dem
zu
erwartenden
Schaden.
Höhe
der
Verfahrenskosten,
einschließlich
der
Gebühren
für
Gericht
und
Rechtsanwälte.
Änderungen
am
Streitwert
können
während
des
Verfahrens
möglich
sein,
wenn
sich
der
Gegenstand
des
Rechtsstreits
oder
der
Anspruchsumfang
wesentlich
verändert.
In
vielen
Rechtsordnungen,
insbesondere
in
Deutschland,
ist
der
Streitwert
gesetzlich
oder
durch
Verwaltungsvorschriften
(z.
B.
Gerichtskostengesetz,
Zivilprozessordnung)
festgelegt
oder
festsetzbar.
Deutschland,
Österreich
und
der
Schweiz
unterschiedlich
geregelt
ist.
In
Deutschland
regelt
die
Zivilprozessordnung
in
Verbindung
mit
dem
Gerichtskostengesetz
die
Wirkung
des
Streitwerts
auf
Gebühren
und
Zuständigkeiten.
in
der
Regel
dem
Betrag
von
5.000
Euro;
bei
einer
Unterlassungsverpflichtung
oder
einer
Feststellungsklage
ohne
konkreten
Geldbetrag
wird
eine
wirtschaftlich
bedeutsame
Größe
zugrunde
gelegt.