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Feststellungsklage

Feststellungsklage ist eine Form der Klage nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO). Sie dient dazu, gerichtlich festzustellen, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben. Im Gegensatz zu Klagen auf Leistung oder Unterlassung zielt sie primär auf Rechtsklarheit und nicht auf eine unmittelbare Erfüllung oder Schadenersatz ab.

Zweck der Feststellungsklage ist es, bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und eine vorweggenommene Rechtsfälschung durch weitere Verfahren

Voraussetzungen sind ein schutzwürdiges, eigenes rechtsgeschäftliches Interesse des Klägers sowie die Eignung und Notwendigkeit der Feststellung

Verfahren und Wirkung: Der Feststellungsbeschluss bindet die Parteien gegenseitig und ist rechtskräftig. Er schafft in der

Beispiele umfassen die Klärung, ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht, ob ein Mietverhältnis fortbesteht oder ob bestimmte

zu
verhindern.
Die
Entscheidung
schafft
zwischen
den
Parteien
Rechtsklarheit
über
das
Vorhandensein
oder
Nichtvorhandensein
eines
Rechtsverhältnisses
oder
über
dessen
Rechtsfolgen;
sie
beendet
damit
Streitfragen,
ohne
unmittelbar
eine
konkrete
Leistung
anzuordnen.
zur
Klärung
der
Rechtslage.
Die
Feststellung
kann
sowohl
das
Bestehen
als
auch
das
Nichtbestehen
eines
Rechtsverhältnisses
betreffen
und
damit
positiv
oder
negativ
ausgestaltet
sein.
Regel
keine
unmittelbaren
Leistungs-
oder
Pflichtansprüche,
klärt
aber
die
Rechtslage
so,
dass
weitere
Schritte,
etwa
auf
Basis
der
Feststellung,
erforderlich
oder
möglich
werden.
Rechtsmittel
sind
gegebenenfalls
zulässig.
Rechtsfolgen
aus
einem
Vertrag
überhaupt
entstehen.
Die
Feststellungsklage
dient
damit
der
rechtlichen
Sicherheit
und
Vermeidung
von
Mehrstreitigkeiten.