Vertragserfüllung
Vertragserfüllung bezeichnet die rechtlich wirksame Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistungen durch den Schuldner gegenüber dem Gläubiger. Sie kann vollständig erfolgen, wodurch die vertraglichen Pflichten als erfüllt gelten, oder auch in Teilen, falls lediglich Teilleistungen erbracht werden. Schlüssige Handlungen (etwa durch konkludentes Verhalten) können ebenfalls als Erfüllung anerkannt werden.
Rechtsgrundlagen bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland. Wesentliche Prinzipien sind Leistungszeit, Leistungsort und Leistungsumfang. Der
Formen und Grenzen der Erfüllung hängen vom Vertragstyp ab. Grundsätzlich erfolgt Erfüllung durch Übergabe bzw. Zahlung,
Störungen der Erfüllung können zu Verzug, Unmöglichkeit oder mangelhafter Erfüllung führen. Im Fall von Verzug kann
Die Vertragserfüllung ist zentrales Element im Zivil- und Handelsverkehr und bestimmt, wann Pflichten enden, welches Risiko