Leistungsort
Leistungsort, wörtlich Ort der Leistung, ist ein Rechtsbegriff, der festlegt, an welchem Ort eine Dienstleistung steuerlich als ausgeführt gilt. Er spielt eine zentrale Rolle im Steuerrecht, insbesondere bei der Zuordnung der Umsatzsteuer zu einem bestimmten Finanzamt und bei der Festlegung des anwendbaren Steuersatzes. Der Begriff wird auch in anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel im Sozialversicherungsrecht, verwendet, um die zuständige Rechtsordnung bei grenzüberschreitenden Leistungserbringungen zu bestimmen.
Im Umsatzsteuerrecht bestimmt der Leistungsort, wo eine Leistung steuerpflichtig ist. Allgemein gilt: Bei Dienstleistungen zwischen Unternehmen
In der Praxis beeinflusst der Leistungsort die Registrierungspflichten, Rechnungsstellung und Abführung der Umsatzsteuer. Die gesetzlichen Grundlagen