Leistungsgegenstand
Leistungsgegenstand bezeichnet im Zivil- und Vertragsrecht den Gegenstand der zu erbringenden Leistung. Es ist die Sache oder Dienstleistung, auf die sich ein Schuldverhältnis bezieht, also das, was der Leistungsberechtigte erhält oder der Leistungspflichtige zu liefern hat. Der Leistungsgegenstand kann materiell sein (Sache, Werkstück), immateriell (Dienstleistung, geistiges Eigentum) oder eine Kombination aus beiden.
Der Leistungsgegenstand muss in der Regel hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmtbar sein. Das bedeutet, dass Größe,
Beispiele umfasst die Lieferung einer bestimmten Automarke, den Bau eines vertraglich festgelegten Hauses, die Erbringung einer
Im praktischen Kontext, etwa bei Kauf- oder Werkverträgen sowie in der öffentlichen Beschaffung, wird der Leistungsgegenstand
Siehe auch: Leistung, Beschaffenheit, Leistungsort, Leistungszeit, Leistungsbeschreibung.