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Kostenauslagen

Kostenauslagen bezeichnet in der Betriebswirtschaft Aufwendungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen und sich einer Kostenstelle, einem Projekt oder einem Auftrag zuordnen lassen. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit der Kostenrechnung, dem Reisekostenmanagement und der Spesenabrechnung verwendet. Ziel ist es, die tatsächlich angefallenen Auslagen transparent zu erfassen und von anderen Kostenarten zu unterscheiden.

Typische Bereiche von Kostenauslagen sind Reisen, Bewirtungskosten, Material- und Beschaffungsausgaben, Fremdleistungen, Büromaterial sowie Instandhaltungs- oder Reparaturkosten.

In der Buchführung werden Kostenauslagen usually über Spesen- oder Auslagenabrechnungen erfasst. Mitarbeitende legen Belege vor, die

Kostenauslagen spielen eine zentrale Rolle in der Kosten- und Budgetsteuerung. Sie ermöglichen eine detaillierte Nachverfolgung der

Kostenauslagen
geben
Aufschluss
über
die
verbrauchten
Ressourcen
eines
Projekts
oder
einer
Abteilung
und
dienen
als
Grundlage
für
Kalkulationen,
Budgetkontrollen
und
Abweichungsanalysen.
Prüfung
erfolgt
durch
die
Buchhaltung,
und
die
Kosten
werden
der
entsprechenden
Kostenstelle
oder
dem
Auftrag
belastet.
Je
nach
Abrechnungspraxis
können
Kostenauslagen
auch
vorab
bezahlt
oder
als
Forderung
gegenüber
Mitarbeitenden
bzw.
Verbindlichkeiten
gegenüber
Dritten
gebucht
werden.
Die
Zuordnung
zu
direkten
Kosten
oder
Gemeinkosten
hängt
vom
jeweiligen
Kostenrechnungssystem
ab.
Ausgaben,
unterstützen
die
Planung
und
helfen,
Wirtschaftlichkeit
von
Projekten
oder
Geschäftsbereichen
zu
beurteilen.
Die
steuerliche
Behandlung
von
Kostenauslagen
hängt
von
der
Rechtsordnung
und
der
ordnungsgemäßen
Belegführung
ab.