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Sicherungsrechte

Sicherungsrechte sind Rechtspositionen, die dazu dienen, eine Forderung zu sichern und dem Gläubiger im Fall der Nichterfüllung ein Befriedigungsrecht zu geben. In der Praxis reduzieren sie das Ausfallrisiko von Kreditgeschäften und erleichtern die Kreditvergabe. Im deutschen Zivilrecht unterscheidet man grundsätzlich zwischen dinglichen (realen) Sicherungsrechten, die an konkreten Vermögensgegenständen wirken, und persönlichen Sicherungsrechten, die eine Forderung gegen den Schuldner oder einen Dritten begründen und nicht an einen bestimmten Gegenstand gekoppelt sind.

Zu den wichtigsten dinglichen Sicherungsrechten zählen das Pfandrecht an beweglichen Sachen (Verpfändung), die Grundschuld und die

Weitere Instrumente sind die Sicherungsübereignung (Eigentumsübergang zur Sicherung, während der Schuldner den Gegenstand weiter nutzen kann)

Bei Fälligkeit oder Leistungsstörung kann der Gläubiger die Sicherung verwerten, um seine Forderung zu befriedigen. Sicherungsrechte

Hypothek
bei
Grundstücken.
Beim
Pfandrecht
behält
der
Schuldner
in
der
Regel
den
Besitz
des
Pfandes,
während
dem
Gläubiger
ein
Rechtsanspruch
auf
Verwertung
zur
Befriedigung
der
Forderung
zusteht.
Die
Grundschuld
dient
als
abstraktes
dingliches
Recht
am
Grundstück
und
kann
zur
Absicherung
mehrerer
Forderungen
genutzt
werden;
sie
ist
flexibler
als
die
Hypothek.
Die
Hypothek
verbindet
die
Forderung
unmittelbar
mit
dem
belasteten
Grundstück
und
erlischt
üblicherweise
mit
der
Tilgung
der
gesicherten
Schuld.
und
der
Eigentumsvorbehalt
(der
Verkäufer
behält
das
Eigentum
bis
zur
vollständigen
Zahlung).
Zessionen
oder
Abtretungen
von
Forderungen
können
ebenfalls
als
Sicherungsrechte
eingesetzt
werden.
enden
durch
Erfüllung
der
Hauptverpflichtung,
durch
Wegfall
der
Sicherungsgrundlage
oder
durch
vertragliche
Regelungen.