Sicherungsrechte
Sicherungsrechte sind Rechtspositionen, die dazu dienen, eine Forderung zu sichern und dem Gläubiger im Fall der Nichterfüllung ein Befriedigungsrecht zu geben. In der Praxis reduzieren sie das Ausfallrisiko von Kreditgeschäften und erleichtern die Kreditvergabe. Im deutschen Zivilrecht unterscheidet man grundsätzlich zwischen dinglichen (realen) Sicherungsrechten, die an konkreten Vermögensgegenständen wirken, und persönlichen Sicherungsrechten, die eine Forderung gegen den Schuldner oder einen Dritten begründen und nicht an einen bestimmten Gegenstand gekoppelt sind.
Zu den wichtigsten dinglichen Sicherungsrechten zählen das Pfandrecht an beweglichen Sachen (Verpfändung), die Grundschuld und die
Weitere Instrumente sind die Sicherungsübereignung (Eigentumsübergang zur Sicherung, während der Schuldner den Gegenstand weiter nutzen kann)
Bei Fälligkeit oder Leistungsstörung kann der Gläubiger die Sicherung verwerten, um seine Forderung zu befriedigen. Sicherungsrechte