Designrecht
Designrecht bezeichnet das Rechtsgebiet des Geistigen Eigentums, das den visuellen Gesamteindruck eines Produkts schützt. Es geht um das Erscheinungsbild – Form, Konturen, Muster, Farben und Oberflächengestaltung – und nicht um die technische Funktion.
Der Schutz gilt gegenüber Nachahmungen, die denselben ästhetischen Eindruck erzeugen. Rein funktionale Merkmale bleiben in der
Schutzformen variieren nach Rechtsordnung. In vielen Systemen kann Designrecht durch die Anmeldung eines Designs erlangt werden,
Voraussetzungen und Dauer unterscheiden sich je nach System. Für registrierte Geschmacksmuster gelten üblicherweise Neuheit und eigenständiger
Durchsetzung erfolgt gegen erhebliche Nachahmungen, etwa Herstellung, Angebot oder Import identischer oder verwirrender ähnlicher Designs. Designrechte