Designrechte
Designrechte schützen die optische Erscheinung eines Erzeugnisses. Sie beziehen sich auf das äußere Erscheinungsbild – einschließlich Linien, Konturen, Farben, Form und Oberflächentextur – und sichern das sichtbare Design eines Produkts. Designrechte schützen jedoch nicht die technische Funktion, das Funktionsprinzip oder Herstellungsverfahren.
Es gibt eingetragene Designs und, im Europäischen Union-Recht, nicht eingetragene Designs (unregistered Community Design). Eingetragene Designs
Für eingetragene Designs müssen Neuheit und individuelle Eigenart gegeben sein. Das Erscheinungsbild muss sich von bestehenden
Die Rechte umfassen das ausschließliche Nutzungsrecht, einschließlich Herstellung, Verkauf, Import und Vermarktung des geschützten Designs. Bei
Designrechte ergänzen Patente und Marken. Sie schützen das äußere Erscheinungsbild neben anderen Schutzformen und tragen zur