nichtausschließliche
Nichtausschließliche, in der Regel als nicht-ausschließlich übersetzt, ist ein rechtlicher Begriff aus dem Bereich des Vertrags- und Markenrechts, der eine Lizenz beschreibt, bei der dem Lizenznehmer Nutzungsrechte eingeräumt werden, der Lizenzgeber jedoch weiterhin berechtigt bleibt, dieselben Rechte auch anderen Nutzern oder selbst auszuüben. Im Gegensatz dazu wird bei einer exklusiven Lizenz dem Lizenznehmer das ausschließliche Recht eingeräumt, üblicherweise innerhalb eines bestimmten Gebiets, einer bestimmten Nutzungsart oder eines bestimmten Mediums.
Typischer Inhalt einer nichtausschließlichen Lizenz ist der Umfang der Rechte (z. B. Gebiet, Nutzungsart, Medien), die
Vor- und Nachteile ergeben sich für beide Seiten. Lizenznehmer profitieren oft von geringeren Kosten und schnellerem
Gängige Anwendungsbereiche sind Software, Bild- und Tonmaterial, Verlagsrechte oder Forschungs- und Bildungsnutzungen. Häufige Vertragsformulierungen definieren Rechte,