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Rechtsverstoß

Rechtsverstoß ist ein juristischer Begriff der deutschen Rechtslehre und Praxis. Er bezeichnet grundsätzlich jede Verletzung einer gesetzlichen Norm oder Pflicht. Der Begriff ist breit gefasst und wird verwendet, um zwischen erlaubt und verboten zu unterscheiden, ohne auf eine bestimmte Rechtsform festgelegt zu sein.

Der Rechtsverstoß kann straf- oder verwaltungsrechtliche Folgen haben, aber auch zivilrechtliche Ansprüche auslösen. In vielen Fällen

Typische Folgen eines Rechtsverstoßes richten sich nach dem Rechtsbereich: Straf- oder Bußgeldverfahren, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bei

Das Konzept ist in der Rechtswelt verbreitet, um Verstöße gegen geltende Rechtsnormen allgemein zu beschreiben. Es

handelt
es
sich
um
Verstöße
gegen
Strafgesetze,
Umwelt-
oder
Wirtschaftsrecht,
Steuer-
oder
Datenschutzvorschriften,
oder
um
Verstöße
gegen
behördliche
Reglementierungen.
Ob
ein
Verhalten
als
Rechtsverstoß
gilt,
hängt
von
der
konkreten
Norm
ab,
deren
Verletzung
geurteilt
wird.
strafrechtlichen
Verstöße;
administrative
Maßnahmen
wie
Gebühren,
Auflagen
oder
Genehmigungsentzug;
sowie
zivilrechtliche
Ansprüche
wie
Schadensersatz
oder
Unterlassungspflichten.
Die
konkrete
Sanktion
ergibt
sich
aus
dem
einschlägigen
Gesetz
oder
der
Rechtsordnung,
gegen
die
verstoßen
wurde.
betont,
dass
eine
Verletzung
der
Rechtsordnung
nicht
notwendigerweise
mit
einer
bestimmten
Tatbestandsverfolgung
verbunden
sein
muss,
sondern
je
nach
Norm
unterschiedliche
Rechtsfolgen
nach
sich
ziehen
kann.