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Unterlassungspflichten

Unterlassungspflichten sind rechtliche Verpflichtungen, künftig bestimmte Handlungen zu unterlassen, um Rechte oder Rechtsgüter anderer zu schützen. Sie kommen in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts vor, insbesondere im Vertragsrecht, im Marken- und Urheberrecht, im Wettbewerbsrecht sowie im Persönlichkeits- und Nachbarschaftsrecht. Ziel ist es, weitere Verletzungen zu verhindern, oft bevor Schadensersatz nötig wird.

Unterlassungspflichten entstehen durch vertragliche Vereinbarungen, gesetzliche Schutznormen oder durch deliktische Rechtsverletzungen. Sie können sich auf einzelne

Die Durchsetzung erfolgt in der Regel durch gerichtliche Maßnahmen wie Unterlassungsklagen oder einstweilige Verfügungen. Wird eine

Typische Anwendungsbereiche sind Marken- und Urheberrechtsverletzungen, unlautere Wettbewerbsspraktiken, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sowie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Unterlassungspflichten dienen dem präventiven Rechtschutz: Sie begrenzen zukünftiges Verhalten, schützen Rechte und schaffen Verhaltensnormen. Die konkrete

Handlungen
beziehen
oder
auf
ein
generell
künftiges
Verhalten
gerichtet
sein.
Die
Rechtsgrundlagen
reichen
je
nach
Fall
von
speziellen
Vorschriften
bis
zu
allgemeinen
Ansprüchen,
die
auch
eine
Unterlassung
beinhalten.
Unterlassungsverfügung
missachtet,
können
Zwangsmittel
verhängt
werden.
In
der
Praxis
stehen
Unterlassungs-
und
Beseitigungsansprüche
oft
nebeneinander,
um
fortbestehende
Rechtsverletzungen
zu
verhindern.
Auch
im
Nachbarschafts-
und
Mietrecht
finden
sich
Unterlassungspflichten,
etwa
bei
Lärmbelästigung
oder
Störung
der
Nutzung
von
Eigentum.
Ausgestaltung
hängt
vom
Rechtsgebiet,
dem
zugrunde
liegenden
Anspruch
und
dem
Einzelfall
ab.