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Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht bezeichnet das Rechtsgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse und Pflichten zwischen Nachbarn regelt. Sein Zweck ist es, Konflikte zu verhindern und das friedliche Zusammenleben zu ermöglichen, indem Rücksichtnahme und faire Nutzung des Eigentums gefördert wird.

In Deutschland ist das Nachbarschaftsrecht überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Es behandelt Beeinträchtigungen des Eigentums und

Zudem spielen das Immissionsschutzrecht und regionale Sonderregelungen eine Rolle, insbesondere bei Bau- oder Gartenarbeiten, Grenzabständen und

Die Durchsetzung erfolgt in der Regel zunächst außergerichtlich, durch Verständigung oder Schlichtung. Bleiben Einigung und gerichtliche

Auch außerhalb Deutschlands existieren ähnliche Regelungen unter dem Begriff Nachbarschaftsrecht in anderen deutschsprachigen Ländern, die teils

dessen
Nutzungsrechte
durch
Nachbarn,
etwa
durch
Lärm,
Gerüche,
Rauch,
Licht-
oder
Luftdurchlässigkeit
sowie
durch
überhängende
Äste
oder
Wurzeln.
Es
bietet
Unterlassungs-
und
Beseitigungsansprüche,
Schadenersatz
und
gegebenenfalls
Vorgaben
zur
Anpassung
der
Nutzung.
Baumschnitt.
Typische
Streitfragen
betreffen
Lärm,
Bauarbeiten,
Vegetationsrückschnitt,
Schattenwurf,
oder
die
Nutzung
gemeinsamer
Grenzflächen.
Klärung
aus,
können
Zivilgerichte
über
Unterlassungs-
und
Schadensersatzansprüche
entscheiden.
Prävention
und
gute
Nachbarschaft
beruhen
auf
gegenseitiger
Rücksichtnahme,
Offenheit
bei
Planungen
sowie
klare
Absprachen.
unterschiedliche
Schwerpunkte
setzen.