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Betreuungsvollmacht

Betreuungsvollmacht bezeichnet im deutschen Zivilrecht eine private Vollmacht, die eine Person (Vollmachtgeber) ermächtigt, im Namen einer anderen Person bestimmte Betreuungsaufgaben zu übernehmen, falls der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, diese Aufgaben zu erledigen. Praxisnah wird der Begriff oft im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen verwendet. Ziel ist es, eine gerichtliche Betreuung zu verhindern oder zu erleichtern, indem eine vertraute Vertrauensperson frühzeitig bevollmächtigt wird, Entscheidungen zu Gesundheit, Pflege und Vermögensangelegenheiten zu treffen sowie Institutionen und Behörden zu vertreten.

Umfang und Form: Der Inhalt kann beschränkt oder umfassend sein; typischerweise umfasst er Gesundheits- und Pflegeentscheidungen,

Widerruf und Schutz: Der Vollmachtgeber kann die Betreuungsvollmacht jederzeit widerrufen, solange er geschäftsfähig ist. Der Widerruf

Bezug zum Betreuungsrecht: Ist keine Betreuungsvollmacht vorhanden, kann das Amtsgericht eine Betreuung bestellen. Eine Betreuungsvollmacht kann

Unterschied zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Die Vorsorgevollmacht ermächtigt meist zu finanziellen und gesundheitlichen Entscheidungen unabhängig von

Wohnsitzbestimmungen,
Vermögensverwaltung,
Vertretung
gegenüber
Banken,
Versicherungen
und
Behörden.
Formell
gilt
in
der
Regel
eine
schriftliche
Vollmacht;
eine
notarielle
Beurkundung
ist
nicht
zwingend
erforderlich,
kann
aber
die
Rechtskraft
erhöhen,
insbesondere
bei
größeren
Vermögenswerten
oder
Immobilien.
muss
dem
Bevollmächtigten
und
relevanten
Dritten
gegenüber
erklärt
werden.
Wegen
Missbrauchs
empfiehlt
sich
eine
sorgfältige
Auswahl
der
Bevollmächtigten
und
ggf.
rechtliche
Beratung;
klare
Beschränkungen
und
zeitliche
Begrenzungen
helfen.
rechtzeitig
außergerichtliche
Regelungen
schaffen
oder
eine
gerichtliche
Betreuung
zwar
nicht
verhindern,
aber
zumindest
den
Umfang
der
gerichtlichen
Kontrolle
steuern.
Betreuung;
Betreuungsverfügung
bestimmt,
wer
Betreuer
wird.
Betreuungsvollmacht
wird
in
der
Praxis
oft
als
Ergänzung
genutzt;
es
empfiehlt
sich,
alle
Vorsorgeinstrumente
abzuwägen
und
gegebenenfalls
rechtlich
beraten
zu
lassen.