Vorsorgevollmachten
Vorsorgevollmachten sind eine Form der dauerhaften Vollmacht im deutschen Zivilrecht. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt der Vollmachtgeber (die Person, die die Regelung trifft) eine oder mehrere Personen (Bevollmächtigte), zukünftige Entscheidungen in seinem Namen zu treffen, falls er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Ziel ist es, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden und dem Bevollmächtigten die Handlungsfähigkeit zu übertragen, die dem Willen des Vollmachtgebers entspricht.
Der Umfang einer Vorsorgevollmacht kann breit oder eng gefasst sein. Typische Bereiche sind medizinische Entscheidungen einschließlich
Rechtliche Grundlagen und Form: Die Vorsorgevollmacht basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und ist grundsätzlich ein
Verhältnis zu Betreuungsverfügung: Im Gegensatz zur gerichtlichen Betreuung ermöglicht eine Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten, autonom zu handeln,