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Vorsorgevollmachten

Vorsorgevollmachten sind eine Form der dauerhaften Vollmacht im deutschen Zivilrecht. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt der Vollmachtgeber (die Person, die die Regelung trifft) eine oder mehrere Personen (Bevollmächtigte), zukünftige Entscheidungen in seinem Namen zu treffen, falls er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Ziel ist es, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden und dem Bevollmächtigten die Handlungsfähigkeit zu übertragen, die dem Willen des Vollmachtgebers entspricht.

Der Umfang einer Vorsorgevollmacht kann breit oder eng gefasst sein. Typische Bereiche sind medizinische Entscheidungen einschließlich

Rechtliche Grundlagen und Form: Die Vorsorgevollmacht basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und ist grundsätzlich ein

Verhältnis zu Betreuungsverfügung: Im Gegensatz zur gerichtlichen Betreuung ermöglicht eine Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten, autonom zu handeln,

Einwilligung
zu
Therapien,
Wohn-
und
Lebensführung,
Vertretung
gegenüber
Behörden,
Vermögens-
und
Bankangelegenheiten,
post-
und
organisatorische
Angelegenheiten.
Der
Vollmachtgeber
kann
den
Umfang,
zeitliche
Wirksamkeit
(sofort
oder
erst
bei
Eintritt
der
Geschäftsunfähigkeit)
und
ggf.
eine/n
Ersatzbevollmächtigte/n
festlegen.
Eine
Vorsorgevollmacht
ist
widerruflich,
solange
der
Vollmachtgeber
geschäftsfähig
ist.
Vertrag.
Eine
notarielle
Beurkundung
oder
Registrierung
ist
nicht
zwingend
erforderlich,
verbessert
aber
die
Beweisführung
und
Akzeptanz
durch
Banken,
Ärzte
oder
Behörden.
Es
gibt
Erstellungsvorlagen,
die
an
individuelle
Wünsche
angepasst
werden
können.
Kopien
sollten
sicher
aufbewahrt
und
gegebenenfalls
bei
Vertrauenspersonen,
Notaren
oder
dem
Hausarzt
hinterlegt
werden.
ohne
dass
ein
Betreuungsverfahren
eingeleitet
wird.
Dennoch
kann
im
Fall
fehlender
oder
unklarer
Vollmacht
eine
gerichtliche
Betreuung
nötig
werden.
Vorsorgevollmachten
sollten
sorgfältig
formuliert
und
regelmäßig
überprüft
und
aktualisiert
werden.