Vertragsabschluss
Vertragsabschluss bezeichnet im Zivilrecht den rechtlich verbindlichen Zustand, in dem durch Willenserklärungen der Beteiligten ein Rechtsverhältnis zustande kommt. Er entsteht in der Regel durch zwei korrespondierende Erklärungen: ein Angebot und eine Annahme. Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, einen Vertrag zu bestimmten, und dem Empfänger gegenüber verbindlich sein kann, solange eine Frist gesetzt ist oder bis zum Zugang der Annahme. Die Annahme muss dem Angebot entsprechen und innerhalb der vorgesehenen Frist erklärt werden. Mit Zugang der Annahme beim Anbietenden kommt der Vertrag zustande.
Formvorschriften spielen eine Rolle. Grundsätzlich genügt eine mündliche oder schriftliche Einigung, doch für bestimmte Verträge gelten
Voraussetzungen: Die Parteien müssen geschäftsfähig sein, der Zweck muss rechtlich zulässig und der Wille übereinstimmend sein.
Besonderheiten: Verbraucherverträge genießen zusätzlichen Schutz; in bestimmten Fällen gelten besondere Fristen oder Informationspflichten. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr