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Vertragsabschluss

Vertragsabschluss bezeichnet im Zivilrecht den rechtlich verbindlichen Zustand, in dem durch Willenserklärungen der Beteiligten ein Rechtsverhältnis zustande kommt. Er entsteht in der Regel durch zwei korrespondierende Erklärungen: ein Angebot und eine Annahme. Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, einen Vertrag zu bestimmten, und dem Empfänger gegenüber verbindlich sein kann, solange eine Frist gesetzt ist oder bis zum Zugang der Annahme. Die Annahme muss dem Angebot entsprechen und innerhalb der vorgesehenen Frist erklärt werden. Mit Zugang der Annahme beim Anbietenden kommt der Vertrag zustande.

Formvorschriften spielen eine Rolle. Grundsätzlich genügt eine mündliche oder schriftliche Einigung, doch für bestimmte Verträge gelten

Voraussetzungen: Die Parteien müssen geschäftsfähig sein, der Zweck muss rechtlich zulässig und der Wille übereinstimmend sein.

Besonderheiten: Verbraucherverträge genießen zusätzlichen Schutz; in bestimmten Fällen gelten besondere Fristen oder Informationspflichten. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr

Formvorschriften
wie
Schriftform
oder
notarielle
Beurkundung,
etwa
bei
Immobiliengeschäften.
In
der
digitalen
Kommunikation
können
zusätzlich
spezielle
Anforderungen
gelten,
etwa
Textform
oder
elektronische
Form.
Unstimmigkeiten
oder
Willensmängel
verhindern
einen
verbindlichen
Abschluss.
Rechtsfolgen:
Mit
dem
Vertrag
entstehen
typischerweise
Leistungs-
und
Gegenleistungsansprüche,
deren
Erfüllung
Ansprüche,
Gewährleistung
oder
Schadensersatz
nach
sich
ziehen
kann.
Ein
Vertrag
kann
durch
Anfechtung,
Widerruf
oder
Rücktritt
beeinflusst
werden.
kann
das
UN-Kaufrecht
CISG
Anwendung
finden;
ansonsten
gilt
häufig
das
deutsche
BGB.
Online
schließen
Verträge
oft
durch
eine
Bestellung
oder
einen
bestätigenden
Klick
endgültig
den
Vertrag
ab.