Gebietskörperschaft
Gebietskörperschaften sind territoriale Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland. Sie besitzen eigene Rechtspersönlichkeit und sind darauf angelegt, staatliche Aufgaben innerhalb eines klar abgegrenzten geographischen Gebiets auszuüben. Als eigenständige Glieder der öffentlichen Verwaltung handeln sie autonom nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts; ihre Selbstverwaltungsrechte sind im Grundgesetz anerkannt, wobei das Ausmaß der Autonomie durch die Länder bestimmt wird.
Zu den typischen Gebietskörperschaften zählen Gemeinden (Städte, Gemeinden) und Kreise (Landkreise, auch kreisfreie Städte als eigenständige
Aufgaben und Befugnisse der Gebietskörperschaften umfassen die örtliche Verwaltung und die Wahrnehmung kommunaler Belange im Bereich
Finanzierung erfolgt überwiegend aus eigenen Einnahmen (z. B. Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer, Gebühren, Beiträge) sowie