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Abfallentsorgung

Abfallentsorgung, auch Abfallwirtschaft genannt, umfasst alle Tätigkeiten zur Erfassung, Sammlung, Beförderung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen. Ziel ist die Vermeidung von Umweltbelastungen, die Schonung natürlicher Ressourcen und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft.

Sie orientiert sich an der Abfallhierarchie: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung. In

Der Rechtsrahmen in Deutschland wird von europäischen Vorgaben, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und weiteren Regelwerken bestimmt, etwa

Zu den Abfallarten gehören Haushaltsabfälle, Bioabfall, Wertstoffe wie Papier, Kunststoff, Glas und Metall sowie gefährliche oder

der
Praxis
bedeutet
dies
getrennte
Erfassung,
Sortierung,
stoffliche
Wiederverwertung,
energetische
Verwertung
sowie
Deponierung
als
letzte
Maßnahme.
der
Abfallverzeichnis-Verordnung
(AVV)
und
dem
Verpackungsgesetz.
Kommunen
sind
häufig
für
Sammlung
und
Transport
zuständig,
Hersteller
und
Handel
tragen
Verantwortung
für
Verpackungen;
private
Unternehmen
betreiben
oft
Abfallbehandlungsanlagen.
Sonderabfälle,
die
spezielle
Behandlung
benötigen.
Die
Prozesse
umfassen
sortenreine
Trennung,
Recycling
oder
Kompostierung,
energetische
Verwertung
in
Abfallverbrennungsanlagen
sowie
Deponie
als
ultima
ratio.
Zentrale
Herausforderungen
sind
die
Steigerung
der
Recyclingquoten,
die
Vermeidung
von
Restabfällen
und
die
sichere
Behandlung
gefährlicher
Stoffe.