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Beförderung

Beförderung ist ein deutscher Begriff mit zwei Hauptbedeutungen: erstens der Transport oder die Beförderung von Personen oder Gütern von einem Ort zum anderen; zweitens der Aufstieg oder die Beförderung einer Person in eine höhere Position im Arbeitsleben. Der Begriff leitet sich von dem Verb befördern ab, das aus dem Präfix be- und fördern stammt und ursprünglich „vorwärtsbringen“ bedeutet.

Im Kontext von Verkehr und Logistik unterscheidet man zwischen der Personenbeförderung und der Güterbeförderung. Die vertragliche

In der Arbeitswelt bezeichnet Beförderung den Aufstieg eines Mitarbeiters in eine höherwertige Funktion oder Position. Beförderungsvoraussetzungen,

Grundlage
bildet
der
Beförderungsvertrag
bzw.
Frachtvertrag.
Beförderer
sind
verpflichtet,
Personen
sicher
und
pünktlich
zu
transportieren
bzw.
Güter
unversehrt
zum
Ziel
zu
erbringen.
Verkehrsträger
sind
Bahn,
Straßenverkehr,
Luft-
und
Seeverkehr;
Beförderung
kann
national
oder
international
erfolgen.
Haftungsfragen
richten
sich
nach
dem
geltenden
Recht:
Verlust,
Beschädigung
oder
Verspätung
können
zu
Schadenersatz
führen,
oft
mit
vertraglich
vereinbarten
Haftungsgrenzen.
Verfahren
und
Kriterien
variieren
je
nach
Unternehmen,
Branche,
Tarifvertrag
oder
Betriebsvereinbarung.
Rechtlich
ist
eine
faire
und
nachvollziehbare
Entscheidungsgrundlage
anzuwenden;
Antidiskriminierungsgesetze
gelten
entsprechend.