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Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft bezeichnet die Gesamtheit der Planungs-, Organisations-, Durchführungs- und Kontrollmaßnahmen, die der Behandlung und Verwertung von Abfällen dienen. Ziel ist es, Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren und Ressourcen so weit wie möglich zu erhalten.

Sie folgt der Abfallhierarchie: Vermeidung von Abfall, Wiederverwendung, Verwertung (Recycling, stofflich/energetisch), und schließlich Beseitigung. Maßnahmen werden

Bausteine der Abfallwirtschaft sind Sammlung, Sortierung, Vorbehandlung, Verwertung oder Entsorgung. Öffentliche Hand und private Akteure arbeiten

Rechtlich wird Abfallwirtschaft in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und europäisches Recht geregelt. Wichtige Regelwerke sind

Typische Abfallströme sind Haus- und Restabfall, Bioabfall, Wertstoffe, Bau- und Abbruchabfälle, Gewerbeabfälle, gefährliche Abfälle. Biotonne, gelbe

Ziele der Abfallwirtschaft sind die Schonung von Ressourcen, die Verringerung von Umweltbelastungen und der Klimaschutz. Zudem

auf
Kommunen,
Unternehmen
und
Verbraucher
verteilt;
die
Gestaltung
der
Produktkette
soll
Abfall
bereits
verhindern.
zusammen;
Ausschreibungen,
Gebührenmodelle
und
Recyclingquoten
steuern
das
System.
EU-Abfallrahmenrichtlinie,
Abfallverbringungsverordnung,
Verpackungsverordnung;
für
Verpackungen
existiert
das
Duale
System
Deutschland
in
der
Praxis.
Tonne
bzw.
Sack
sind
gängige
Sammelsysteme
in
vielen
Regionen.
geht
der
Trend
zu
einer
zirkulären
Wirtschaft,
in
der
Materialien
so
lange
wie
möglich
im
Wirtschaftskreislauf
bleiben.