Landesgesetzen
Landesgesetze sind Gesetze, die von den Parlamenten der deutschen Länder (Bundesländer) beschlossen werden und das Landesrecht bilden. Sie ergänzen und konkretisieren das Bundesrecht, das von Bundestag und Bundesrat erlassen wird, in Bereichen, die der jeweiligen Landesgesetzgebung vorbehalten sind. Zu diesen Bereichen gehören unter anderem Bildung, Polizei, Verwaltung, kommunale Ordnung sowie Kultur- und Landesangelegenheiten. Die genaue Verteilung der Kompetenzen ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland; dort regelt es, welche Rechtslage den Ländern verbleibt beziehungsweise in welchen Bereichen der Bund vorrangig zuständig ist.
Der gesetzgebende Prozess liegt in der Hand des Landtages, dem Parlament des jeweiligen Landes. Nach Vorlage
Landesgesetze müssen mit dem Grundgesetz und Bundesrecht vereinbar sein. Sind bundesrechtliche Normen einschlägig oder verletzt ein
Beispiele für Landesgesetze sind Schulgesetze, Polizeigesetze, Bauordnungen, Hochschulgesetze sowie regionale Kultur- und Verwaltungsverordnungen. Landesgesetze prägen so