Rechtspersönlichkeit
Rechtspersönlichkeit, auch Rechtsfähigkeit genannt, bezeichnet den rechtlichen Status, als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt zu sein. Sie bedeutet die Fähigkeit, von Rechtsordnungen geschützt und verpflichtet zu werden, Verträge abzuschließen, Eigentum zu besitzen, zu erben oder vor Gericht zu stehen. Im deutschen Recht gilt die Rechtsfähigkeit als Grundmerkmal des Rechtslebens.
Sie erstreckt sich auf natürliche Personen (Menschen) und auf juristische Personen (rechtsfähige Körperschaften und Vereinigungen). Bei
Aus der Rechtspersönlichkeit ergeben sich Rechte und Pflichten, z. B. Eigentums- und Erwerbsrechte, Anspruchs- und Rechtsschutzmöglichkeiten
Die Rechtspersönlichkeit schützt auch persönliche Rechtsgüter wie Würde, Privat- und Familienleben. Insgesamt bezeichnet sie die Zuweisung