Zivilrechtsordnungen
Zivilrechtsordnungen bezeichnet eine Gruppe von Rechtsordnungen, in denen das Zivilrecht, also das private Recht, vorwiegend kodifiziert und systematisch in Gesetzen geregelt wird. Sie betreffen privatrechtliche Beziehungen zwischen Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen und umfassen typischerweise Bereiche wie Verträge, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Typisch ist eine umfassende Kodifikation, in der die Rechtsnormen in einem oder mehreren Zivilkodizes zusammengefasst sind.
Historisch gehen Zivilrechtsordnungen auf das römische Recht zurück; ihre moderne Form entwickelte sich in Europa durch
Zu den Kennzeichen gehört die systematische Kodifikation mit klaren Regeln und Allgemeingültigkeit der Normen, private Autonomie,
Zivilrechtsordnungen unterscheiden sich in Details, etwa im Umfang des Privatrechts, im Verhältnis von Rechtsprechung und Lehre