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Zivilrechtsordnungen

Zivilrechtsordnungen bezeichnet eine Gruppe von Rechtsordnungen, in denen das Zivilrecht, also das private Recht, vorwiegend kodifiziert und systematisch in Gesetzen geregelt wird. Sie betreffen privatrechtliche Beziehungen zwischen Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen und umfassen typischerweise Bereiche wie Verträge, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Typisch ist eine umfassende Kodifikation, in der die Rechtsnormen in einem oder mehreren Zivilkodizes zusammengefasst sind.

Historisch gehen Zivilrechtsordnungen auf das römische Recht zurück; ihre moderne Form entwickelte sich in Europa durch

Zu den Kennzeichen gehört die systematische Kodifikation mit klaren Regeln und Allgemeingültigkeit der Normen, private Autonomie,

Zivilrechtsordnungen unterscheiden sich in Details, etwa im Umfang des Privatrechts, im Verhältnis von Rechtsprechung und Lehre

Kodifikationen
des
18.
und
19.
Jahrhunderts,
etwa
durch
den
französischen
Code
civil
(1804)
und
das
deutsche
Bürgerliche
Gesetzbuch
(BGB)
von
1900.
Viele
Länder
in
Europa,
Lateinamerika,
Afrika
und
Teilen
Asiens
folgen
dieser
Tradition.
Der
Aufbau
umfasst
meist
einen
Allgemeinen
Teil
mit
Grundprinzipien
wie
Rechtsfähigkeit,
Rechtsverkehr
und
Fristen,
gefolgt
von
speziellen
Büchern
zu
Verträgen,
Sachenrecht,
Familien-
und
Erbrecht.
Rechtsquellen
sind
primär
Gesetze
und
Kodizes;
Lehre
und
Rechtsprechung
dienen
der
Auslegung,
sind
aber
nicht
bindend
wie
im
römisch-germanischen
Rechtskreis.
Schriftformanforderungen
in
vielen
Bereichen
und
der
Vorrang
des
geschriebenen
Rechts
gegenüber
Fallrecht.
Die
Rolle
der
Richter
unterscheidet
sich
von
der
richterlichen
Rechtsfortbildung
im
angelsächsischen
System:
Gesetze
werden
angewendet
und
ausgelegt,
statt
durch
Fallentscheidungen
eine
originäre
Rechtsentwicklung
vorzunehmen.
Die
Rechtsordnung
wird
meist
durch
spezialgesetzliche
Regelungen
ergänzt;
Verfahrensrecht
ist
in
der
Regel
separat
geregelt.
sowie
in
Vorgehensweise
und
Beweisführung.
Sie
sind
weltweit
verbreitet,
darunter
Frankreich,
Deutschland,
Österreich,
die
Schweiz
und
Spanien
sowie
viele
Länder
Lateinamerikas
und
Afrikas.
Die
europäische
Harmonisierung
beeinflusst
zunehmend
nationale
Kodifikationen,
während
hybride
oder
gemischte
Rechtsordnungen
entstehen,
die
Elemente
des
Zivil-
und
des
Gewohnheitsrechts
verbinden.