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Verfassungshierarchie

Verfassungshierarchie bezeichnet die Rangordnung der Rechtsnormen in einem Verfassungsstaat und die Mechanismen, mit denen Konflikte zwischen Normen gelöst werden. Sie dient der Rechtssicherheit und der demokratischen Legitimation, weil zentrale Normen als maßgebliche Orientierung festgelegt werden.

Im deutschen Rechtskreis bildet das Grundgesetz die oberste Norm. Alle anderen Rechtsakte müssen mit dem Grundgesetz

Unterhalb des Grundgesetzes stehen die Gesetze. Dazu gehören Bundesgesetze und, im Föderalismus, Landesgesetze. Diese Normen dürfen

Außerdem beeinflussen internationale und europäische Rechtsordnungen die Verfassungshierarchie. EU-Recht hat in Deutschland grundsätzlich Vorrang vor nationalem

Zusammengefasst dient die Verfassungshierarchie dazu, Verfassungskonformität sicherzustellen, Rechtsklarheit zu schaffen und die demokratische Ordnung zu schützen,

vereinbar
sein;
verfassungswidrige
Gesetze
oder
Rechtsakte
sind
unwirksam,
soweit
sie
sich
mit
dem
Grundgesetz
beißen.
Die
Kontrolle
der
Verfassungstreue
erfolgt
durch
die
Verfassungsgerichtsbarkeit,
insbesondere
durch
das
Bundesverfassungsgericht.
dem
Grundgesetz
nicht
widersprechen.
Danach
folgen
Rechtsverordnungen
und
andere
Rechtsaktarten
der
Verwaltung,
die
auf
gesetzlicher
Ermächtigung
beruhen
und
in
der
Rangordnung
unter
den
Gesetzen
stehen.
Recht;
nationale
Normen
müssen
sich
dem
EU-Recht
unterordnen,
soweit
es
anwendbar
ist.
Das
Verhältnis
zwischen
EU-Recht,
Grundgesetz
und
nationalem
Recht
wird
durch
Rechtsentscheidungen
des
Bundesverfassungsgerichts
konkretisiert.
indem
sie
klare
Rangfolgen
und
Kontrollmechanismen
festlegt.