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Gerichtsverhandlung

Gerichtsverhandlung ist die mündliche Verhandlungsphase eines Gerichtsverfahrens, in der der Sachverhalt besprochen, Beweise erhoben und rechtliche Bewertungen vorbereitet werden. Der Begriff wird vor allem im Strafverfahren verwendet und bezeichnet dort die Hauptverhandlung. In Zivilprozessen spricht man oft von einer Hauptverhandlung oder von Verhandlungsterminen.

Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung variiert je nach Rechtsgebiet, folgt aber in der Regel einem gemeinsamen Muster.

Typische Verfahrensschritte sind: Eröffnung der Verhandlung, Feststellung der Beteiligten, Mitteilung der Anklage (im Strafverfahren) oder der

In beiden Rechtskreisen dient die Verhandlung der Prüfung der Tatsachen und der Rechtsanwendung. Rechtsmittel wie Berufung

Die
Verhandlung
wird
vor
einem
zuständigen
Gericht
geführt
(Amtsgericht,
Landgericht,
Oberlandesgericht).
Beteiligte
sind
der
Richter
oder
das
Gremium,
der
Staatsanwalt
(im
Strafverfahren),
der
Verteidiger
des
Angeklagten,
der
Angeklagte
selbst
sowie
Zeugen,
Sachverständige
und
gegebenenfalls
der
Protokollführer.
Die
Öffentlichkeit
der
Verhandlung
gilt
grundsätzlich,
mit
Ausnahmen
zum
Schutz
von
Minderjährigen,
Sicherheit
oder
Geheimhaltung.
Rechtsstreitpunkte
(im
Zivilverfahren);
Beweisaufnahme,
einschließlich
Zeugenaussagen,
Sachverständigengutachten
und
Beweisanträgen
der
Parteien;
Beantragung
und
Prüfung
von
Beweisen;
Schlussvorträge
der
Verteidigung
und
der
Staatsanwaltschaft
bzw.
der
Parteien;
beratende
Beweiswürdigung
durch
den
Richter
bzw.
das
Gericht;
und
schließlich
das
Urteil
oder
ein
Beschluss.
oder
Revision
können
gegen
Entscheidungen
der
Gerichtsverhandlung
eingelegt
werden.