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Gesellschaftsformen

Gesellschaftsformen umfasst die rechtlichen Formen, nach denen Unternehmen organisiert und geführt werden können. Sie bestimmen Haftung, Kapitalbedarf, Geschäftsführung, Gewinnverteilung und steuerliche Behandlung. In Deutschland sind neben einfachen Formen auch komplexere Rechtskonstruktionen möglich, die sich an Größe, Branche und Haftungsrisiken orientieren.

Einzelunternehmen ist die einfachste Form: Der Inhaber führt das Geschäft alleine, haftet persönlich und unbeschränkt. Gründung

Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft

Kapitalgesellschaften bieten eine beschränkte Haftung und unterscheiden sich durch Kapitalstrukturen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Weitere Formen wie die Europäische Gesellschaft (SE) sowie Partnerschaftsgesellschaften (PartG) für Freiberufler ergänzen das Spektrum. Die

und
Verwaltung
sind
unkompliziert;
steuerlich
wird
der
Gewinn
dem
Inhaber
direkt
zugerechnet.
(KG).
Die
GbR
ist
eine
einfache
Form
für
mindestens
zwei
Gesellschafter;
die
Gesellschafter
haften
grundsätzlich
persönlich.
Die
OHG
ist
ein
Handelsunternehmen,
bei
dem
alle
Gesellschafter
unbeschränkt
haften.
Bei
der
KG
gibt
es
zwei
Rollen:
Generalpartner
mit
unbeschränkter
Haftung
und
Kommanditisten
mit
Haftung
bis
zur
Einlage.
ist
die
verbreitetste
Unternehmensform
in
Deutschland:
Sie
ist
eine
eigenständige
Rechtsperson,
die
Haftung
beschränkt
sich
auf
das
Gesellschaftskapital.
Mindestkapital
beträgt
25.000
Euro,
von
dem
bei
der
Gründung
mindestens
die
Hälfte
eingezahlt
werden
muss;
die
GmbH
erfordert
notariell
beurkundete
Gründung
und
Eintragung
ins
Handelsregister.
Die
Unternehmergesellschaft
(UG)
haftungsbeschränkt,
oft
als
Mini-GmbH
bezeichnet,
kann
mit
1
Euro
Stammkapital
gegründet
werden,
muss
jedoch
Gewinne
in
Kapitalrücklagen
umwandeln,
um
25.000
Euro
Kapital
zu
erreichen.
Die
Aktiengesellschaft
(AG)
ist
ebenfalls
eine
Kapitalgesellschaft
mit
Haftung
beschränkt
auf
das
Kapital;
Mindestkapital
50.000
Euro,
mit
Vorstand
und
Aufsichtsrat;
Aktien
sind
handelbar
und
es
bestehen
umfangreichere
Publizitätspflichten.
Wahl
hängt
von
Haftungswünschen,
Kapitalbedarf,
Steuerbelastung
und
organisatorischem
Aufwand
ab.