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Mietverhältnisse

Mietverhältnis bezeichnet das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, in dem der Mieter eine Wohnung oder Geschäftsräume gegen Zahlung eines Mietbetrags nutzen darf. Es wird durch einen Mietvertrag geregelt, der Miete, Nebenkosten, Laufzeit und Kaution festlegt. Typische Vertragsformen sind unbefristete Mietverhältnisse sowie befristete Mietverhältnisse. Die wichtigsten Pflichten betreffen Vermieter und Mieter: Der Vermieter muss die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand überlassen und erhalten; der Mieter muss Miete pünktlich zahlen, die Wohnung pfleglich verwenden und die Hausordnung beachten. Untervermietung ist in der Regel nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Kündigung und Laufzeit: Ordentliche Kündigungen erfordern meist eine dreimonatige Frist. Befristete Mietverhältnisse enden mit dem vereinbarten

Ende des Mietverhältnisses: Bei Auszug erfolgt Abnahme, ggf. Protokoll, und Rückzahlung der Kaution. Unterschiede in Deutschland,

Termin;
eine
vorzeitige
Beendigung
ist
nur
mit
Vereinbarung
oder
gesetzlicher
Grundlage
möglich.
Mietpreise
und
Anpassungen:
Mieten
können
unter
Berücksichtigung
lokaler
Regelungen
und
Mietspiegeln
erhöht
werden;
in
Regionen
mit
Mietpreisbremse
gelten
zusätzliche
Beschränkungen.
Kaution:
Die
Kaution
dient
als
Sicherheit
und
beträgt
häufig
bis
zu
drei
Nettokaltmieten;
sie
wird
nach
Abrechnung
zurückgezahlt,
abzüglich
berechtigter
Schäden.
Österreich
und
der
Schweiz
führen
dazu,
dass
Details
wie
Form
des
Mietvertrags,
Fristen,
Kautionen
und
Betriebskostenabrechnung
je
Land
variieren.