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Mietverhältnisses

Mietverhältnis, auch als Mietverhältnis bezeichnet, beschreibt das vertragliche Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter über die Nutzung einer Wohnung oder gewerblich genutzter Räume gegen Zahlung eines Mietzinses. Es entsteht durch Vertrag, der mündlich oder schriftlich geschlossen wird, und wird im deutschen Zivilrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt, ergänzt durch aktuelle Praxisregelungen wie Mietspiegel, Mietpreisbremse, Nebenkostenabrechnungen und energetische Anforderungen.

Zentrale Inhalte eines Mietverhältnisses sind der Gegenstand der Vermietung (Wohnraum oder Geschäftsraum), der Mietzins einschließlich Nebenkosten,

Viele Mietverträge laufen auf unbestimmte Zeit; feste Laufzeiten sind möglich. Ordentliche Kündigungen können sowohl vom Vermieter

Bei Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt Rückgabe der Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand, Abrechnung offener Forderungen, und die

die
Kaution
(üblich
bis
zu
drei
Monatsmieten)
sowie
Dauer
und
Beendigung
des
Vertrags.
Weitere
Pflichten
umfassen
Nutzungsbestimmungen,
Instandhaltungspflichten,
Schönheitsreparaturen,
Subuntervermietung
mit
Zustimmung
des
Vermieters,
sowie
das
Recht
auf
Zutritt
zu
Instandsetzungs-
und
Wartungszwecken.
als
auch
vom
Mieter
unter
Einhaltung
gesetzlicher
Fristen
erfolgen;
bei
Wohnraummietverhältnissen
muss
der
Vermieter
oft
einen
gesetzlich
anerkannten
Kündigungsgrund
vorbringen
(z.
B.
Eigenbedarf).
Mietänderungen
wegen
Erhöhung
des
Mietzinses
richten
sich
nach
einschlägigen
Vorschriften,
etwa
unter
Berücksichtigung
von
Mietspiegeln
und
gesetzlich
zulässigen
Erhöhungsmethoden.
Subuntervermietung
bedarf
in
der
Regel
der
Zustimmung
des
Vermieters.
Kautionsrückzahlung
abzüglich
berechtigter
Ansprüche.
Das
Mietverhältnis
bildet
damit
das
zentrale
Rechtsinstrument
des
deutschen
Wohn-
und
Gewerberaummietrechts.