Nutzungsüberlassung
Nutzungsüberlassung bezeichnet die rechtliche Überlassung des Rechts, eine Sache oder ein Recht zu nutzen, ohne Eigentum daran zu übertragen. Der Nutzungsberechtigte erhält demnach das zeitlich befristete Nutzungsrecht, während der Eigentümer oder Rechtsinhaber die Eigentums- oder Rechtsposition behält. Die Form der Nutzungsüberlassung reicht von beweglichen Sachen bis zu Grundstücken oder immateriellen Rechten und kann sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich erfolgen.
In der deutschen Rechtsordnung wird Nutzungsüberlassung häufig durch verschiedene Vertragstypen umgesetzt, darunter Mietverträge, Leihverträge und Leasingverträge.
Wesentliche Inhalte eines Nutzungsüberlassungsvertrags sind das Nutzungsrecht des Nutzungsberechtigten, die Dauer der Überlassung, der Ort und
Typische Anwendungsbereiche umfassen die Vermietung von Gegenständen, Carsharing, Leasing von Maschinen oder Fahrzeugen sowie Softwarelizenzen, bei