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Nutzungsberechtigten

Nutzungsberechtigter (plural Nutzungsberechtigte) ist eine Person, der ein gesetzlich anerkanntes Recht eingeräumt wird, eine Sache oder eine Dienstleistung zu nutzen, die einer anderen Person gehört. Dieses Nutzungsrecht ist vom Eigentum zu unterscheiden und auf definierte Zwecke, eine bestimmte Dauer und einen festgelegten Umfang beschränkt. Es kann durch Vertrag, Gesetz oder gerichtliche Entscheidung begründet sein.

Im Zivilrecht stehen häufige Formen des Nutzungsrechts im Zusammenhang mit Immobilien: das Wohnrecht, das jemandem das

Zu den typischen Pflichten des Nutzungsberechtigten gehören die ordnungsgemäße Nutzung, die Wartung oder Kostenübernahme im Umfang

Der Begriff findet auch außerhalb des Immobilienrechts Anwendung: Als Nutzungsberechtigter können in Unternehmen oder im IT-Bereich

Recht
zum
Wohnen
an
einer
bestimmten
Wohnung
gibt,
und
der
Nießbrauch,
der
den
Nutzungsberechtigten
befähigt,
die
Sache
zu
nutzen
und
die
daraus
resultierenden
Früchte
oder
Erträge
zu
ziehen.
Der
Eigentümer
behält
das
Eigentum,
muss
dem
Nutzungsberechtigten
die
Nutzung
innerhalb
der
vereinbarten
Grenzen
ermöglichen.
Je
nach
Ausgestaltung
kann
der
Nutzungsberechtigte
auch
Anspruch
auf
bestimmte
Nutzungen
oder
Erträge
haben.
Rhythmus,
Umfang
und
Dauer
des
Rechts
werden
durch
Vertrag
oder
gesetzliche
Bestimmungen
festgelegt.
der
Vereinbarung
sowie
das
Verbotanderung
der
Sache
ohne
Zustimmung.
Das
Recht
endet
mit
Ablauf
der
vereinbarten
Dauer,
durch
Kündigung,
Tod
des
Nutzungsberechtigten,
Verkauf
der
Sache
oder
durch
entsprechende
vertragliche
Regelungen.
auch
Personen
bezeichnet
werden,
die
berechtigt
sind,
Systeme,
Software
oder
Daten
gemäß
definierten
Zugriffrechten
zu
nutzen.