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Wohnrecht

Wohnrecht bezeichnet im deutschen Rechtsraum das Recht einer Person, in einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Haus zu wohnen, auch wenn das Eigentum daran einer anderen Person gehört. Es dient dem Schutz der Wohnsituation und spielt sowohl im Vermögens- als auch im Nachlassrecht eine Rolle.

Es wird grundsätzlich in zwei Formen unterschieden: dem dinglichen Wohnrecht und dem persönlichen Wohnrecht. Ein dingliches

Zu den typischen Aufgaben des Wohnrechts gehören das Nutzungsrecht, das Recht auf Beherbergung sowie gegebenenfalls Verpflichtungen

Wohnrechte finden häufig Anwendung in Familien- und Nachfolgesituationen, etwa zur Absicherung von Ehegatten, Eltern oder anderen

Wohnrecht
ist
eine
dingliche
Rechtsposition,
die
am
Grundstück
oder
an
der
Wohnung
lastet
und
in
der
Regel
im
Grundbuch
eingetragen
wird.
Es
bleibt
bei
einem
Eigentümerwechsel
bestehen
und
berechtigt
den
Berechtigten,
die
Wohnung
zu
bewohnen.
Ein
persönliches
Wohnrecht
entsteht
meist
durch
vertragliche
Vereinbarung
oder
durch
eine
testamentarische
Regelung;
es
ist
in
der
Regel
nicht
gegenwärtigen
und
zukünftigen
Eigentümern
gegenüber
wirksam,
sondern
richtet
sich
in
erster
Linie
gegen
den
Eigentümer
oder
dessen
Verantwortliche.
Es
endet
in
der
Regel
mit
Ablauf
der
vertraglich
vorgesehenen
Zeit,
durch
Tod
des
Berechtigten
oder
nach
weiteren
vertraglich
festgelegten
Gründen.
zur
Instandhaltung
oder
Zahlung
von
Betriebskosten,
soweit
vertraglich
vereinbart.
Die
dingliche
Form
bietet
gegenüber
künftigen
Eigentümern
sowohl
Schutz
als
auch
Verlässlichkeit,
während
das
persönliche
Wohnrecht
flexibler,
aber
weniger
rechtlich
belastbar
gegenüber
Dritten
ist.
nahestehenden
Personen.
In
der
Praxis
wird
häufig
eine
rechtliche
Beratung
empfohlen,
um
die
konkrete
Ausgestaltung,
Dauer,
Kosten
und
eventuelle
Folgen
für
Eigentümer
und
Berechtigte
zu
klären.