Wohnrecht
Wohnrecht bezeichnet im deutschen Rechtsraum das Recht einer Person, in einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Haus zu wohnen, auch wenn das Eigentum daran einer anderen Person gehört. Es dient dem Schutz der Wohnsituation und spielt sowohl im Vermögens- als auch im Nachlassrecht eine Rolle.
Es wird grundsätzlich in zwei Formen unterschieden: dem dinglichen Wohnrecht und dem persönlichen Wohnrecht. Ein dingliches
Zu den typischen Aufgaben des Wohnrechts gehören das Nutzungsrecht, das Recht auf Beherbergung sowie gegebenenfalls Verpflichtungen
Wohnrechte finden häufig Anwendung in Familien- und Nachfolgesituationen, etwa zur Absicherung von Ehegatten, Eltern oder anderen