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Nachlassrecht

Nachlassrecht bezeichnet den Teil des Zivilrechts, der sich mit dem Vermögensanfall eines Verstorbenen befasst. Es regelt, wie der Nachlass – bestehend aus Vermögenswerten und Schulden – auf die Erben übergeht und wie er abgewickelt wird. Zentrale Bestandteile sind die gesetzliche Erbfolge und die Verfügung von Todes wegen in Form von Testament oder Erbvertrag. Wer Erbe wird, ergibt sich aus dem Gesetz oder durch letztwillige Verfügungen; daneben gibt es Pflichtteilsansprüche betroffener Verwandter, die auch gegen den Willen des Erblassers geschützt sind.

Wichtige Instrumente des Nachlassrechts sind das Erbrecht, das Testament, der Erbvertrag, die Annahme oder Ausschlagung der

In Deutschland bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den gesetzlichen Rahmen des Erbrechts; daneben wirken steuerliche Regelungen,

Erbschaft,
der
Pflichtteil
sowie
der
Erbschein.
Die
Verwaltung
des
Nachlasses
kann
durch
einen
Testamentsvollstrecker
oder
einen
Nachlasspfleger
erfolgen,
insbesondere
wenn
Erben
unbekannt
sind
oder
Streit
besteht.
Die
Abwicklung
umfasst
die
Liquidation
des
Nachlasses,
die
Begleichung
von
Verbindlichkeiten
und
letztendlich
die
Verteilung
des
übrigbleibenden
Vermögens
an
die
Erben
oder
Vermächtnisnehmer.
insbesondere
das
Erbschaftsteuerrecht.
Internationale
Bezüge
betreffen
die
Anwendung
ausländischer
Rechtsordnungen
bei
grenzüberschreitenden
Erbfällen,
weshalb
Kollisionsregeln
und
steuerliche
Fragen
eine
Rolle
spielen.