Nachlassrecht
Nachlassrecht bezeichnet den Teil des Zivilrechts, der sich mit dem Vermögensanfall eines Verstorbenen befasst. Es regelt, wie der Nachlass – bestehend aus Vermögenswerten und Schulden – auf die Erben übergeht und wie er abgewickelt wird. Zentrale Bestandteile sind die gesetzliche Erbfolge und die Verfügung von Todes wegen in Form von Testament oder Erbvertrag. Wer Erbe wird, ergibt sich aus dem Gesetz oder durch letztwillige Verfügungen; daneben gibt es Pflichtteilsansprüche betroffener Verwandter, die auch gegen den Willen des Erblassers geschützt sind.
Wichtige Instrumente des Nachlassrechts sind das Erbrecht, das Testament, der Erbvertrag, die Annahme oder Ausschlagung der
In Deutschland bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den gesetzlichen Rahmen des Erbrechts; daneben wirken steuerliche Regelungen,