Wohnrechte
Wohnrechte bezeichnet in der Rechtsordnung das dingliche Recht, in einer fremden Wohnung zu wohnen oder eine Immobilie zu nutzen. Es handelt sich um ein dingliches Nutzungsrecht, das dem Eigentümer der Liegenschaft gegenüber wirkt und in der Regel im Grundbuch eingetragen wird, sodass es auch bei einem Eigentümerwechsel fortbesteht. Dadurch bleibt das Recht unabhängig von vertraglichen Mietverhältnissen bestehen.
Entstehung und Umfang: Ein Wohnrecht kann durch Vertrag zwischen Eigentümer und Berechtigtem, durch letztwillige Verfügung oder
Beendigung und Rechtswirkung: Ein Wohnrecht endet in der Regel mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer oder
Praxisbezug: Wohnrechte werden häufig in der Erb- und Immobilienpraxis eingesetzt, etwa um einem überlebenden Ehepartner das