EUVerordnung
EU-Verordnung ist ein bindender Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Geltung. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und erfordert in der Regel keine nationale Transposition. Im Gegensatz dazu setzen Richtlinien Ziele fest, die von den Mitgliedstaaten durch nationales Recht umgesetzt werden müssen, während Entscheidungen nur für die benannten Adressaten verbindlich sind.
Verordnungen werden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von Europäischem Parlament und Rat nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission
Regelungen dienen der Harmonisierung und Rechtsvereinheitlichung in Bereichen wie dem Binnenmarkt, Verbraucherschutz, Umwelt, Datenschutz oder Wettbewerb.
Bekannte Beispiele sind die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) und die REACH-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1907/2006). Durch
Sie ist eine der wichtigsten Rechtsformen des EU-Rechts neben Richtlinien und Entscheidungen.