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Rechtsvereinheitlichung

Rechtsvereinheitlichung bezeichnet Bestrebungen, Rechtsordnungen verschiedener Staaten stärker aufeinander abzustimmen oder weitgehend zu vereinheitlichen, um Rechtsfolgen in vergleichbaren Situationen äquivalent zu gestalten. Ziel ist es, Rechtsfragmentierung zu verringern, Rechtssicherheit zu erhöhen und grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen zu erleichtern. Sie kann auf internationaler, regionaler oder supranationaler Ebene erfolgen und Bereiche wie Zivil-, Handels-, Verwaltungs- oder Strafrecht betreffen.

Zu den Instrumenten gehören Kodifikationen, internationale Abkommen, Modellgesetze, Mindeststandards und die gegenseitige Anerkennung von Rechtsfolgen. Auf

Wichtige Beispiele sind EU-Richtlinien zur Angleichung zivil- und handelsrechtlicher Fragen, EU-Verordnungen, Rome I (Vertragsrecht) und Rome

Vorteile umfassen erhöhte Rechtssicherheit, niedrigere Transaktionskosten, bessere Vergleichbarkeit von Rechtsordnungen und erleichterte grenzüberschreitende Geschäfte. Herausforderungen liegen

regionaler
Ebene
spielt
die
Europäische
Union
eine
zentrale
Rolle:
Direktiven
und
Verordnungen
dienen
der
Harmonisierung,
die
in
nationales
Recht
umgesetzt
werden.
International
werden
durch
Organisationen
wie
die
Vereinten
Nationen,
UNCITRAL
oder
CISG
rechtliche
Rahmen
geschaffen,
die
Staaten
freiwillig
übernehmen
können.
II
(deliktische
Ansprüche),
sowie
das
UN-Kaufrecht
CISG
und
die
UNIDROIT-Prinzipien
des
internationalen
Handelsrechts.
in
Souveränitätsfragen,
Kosten
der
Umsetzung
und
der
Balance
zwischen
Vereinheitlichung
und
nationaler
Rechtsvielfalt.