Rechtsvereinheitlichung
Rechtsvereinheitlichung bezeichnet Bestrebungen, Rechtsordnungen verschiedener Staaten stärker aufeinander abzustimmen oder weitgehend zu vereinheitlichen, um Rechtsfolgen in vergleichbaren Situationen äquivalent zu gestalten. Ziel ist es, Rechtsfragmentierung zu verringern, Rechtssicherheit zu erhöhen und grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen zu erleichtern. Sie kann auf internationaler, regionaler oder supranationaler Ebene erfolgen und Bereiche wie Zivil-, Handels-, Verwaltungs- oder Strafrecht betreffen.
Zu den Instrumenten gehören Kodifikationen, internationale Abkommen, Modellgesetze, Mindeststandards und die gegenseitige Anerkennung von Rechtsfolgen. Auf
Wichtige Beispiele sind EU-Richtlinien zur Angleichung zivil- und handelsrechtlicher Fragen, EU-Verordnungen, Rome I (Vertragsrecht) und Rome
Vorteile umfassen erhöhte Rechtssicherheit, niedrigere Transaktionskosten, bessere Vergleichbarkeit von Rechtsordnungen und erleichterte grenzüberschreitende Geschäfte. Herausforderungen liegen