Datenakten
Datenakten sind in der deutschen Informationsverwaltung und Archivwissenschaft systematisch zusammengestellte Sammlungen von Daten, die ein bestimmtes Subjekt, eine Sache oder einen Fall in ihrer Gesamtheit beschreiben. Eine Datenakte bündelt relevante Informationen, Belege und Metadaten zu einem zusammengehörigen Gegenstand in Informationssystemen, Datenbanken oder Archivbeständen. Ziel ist eine nachvollziehbare, rechtskonforme und effiziente Verwaltung sowie eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
Inhaltlich umfassen Datenakten Identifikatoren, Stammdaten und relevante Merkmale, Belege, Verknüpfungen zu anderen Akten sowie Anhänge und
Der Lebenszyklus einer Datenakte umfasst Erstellung, Pflege und Validierung, revisionssichere Speicherung, Archivierung und eventuale Löschung gemäß
Datenschutz und Rechtliches betreffen Zugangs- und Bearbeitungsrechte, Verschlüsselung, Datensparsamkeit, Rechtsgrundlagen wie Datenschutzgesetze, Zwecke der Verarbeitung sowie
Technisch werden Datenakten über Dokumentenmanagement- oder Aktenmanagementsysteme geführt und strukturiert durch Taxonomien, Indizes und Metadatenstandards. Langzeitarchivierung,
Anwendungen finden sich in Behörden- und Unternehmensakten, Personal-, Patienten- oder Fallakten sowie in archivischen Beständen, wo