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Anhänge

Anhänge

Anhänge ist der Pluralbegriff des deutschen Substantivs Anhang und bezeichnet ergänzendes Material, das einem Dokument oder einer Kommunikation beigefügt wird. Der Begriff wird in zwei Hauptbedeutungen verwendet: als Anhang eines Dokuments (Appendix) und als Anhang einer elektronischen Nachricht (Attachment).

Im Kontext von Dokumenten dient der Anhang dazu, ergänzende Informationen bereitzustellen, ohne das Hauptwerk zu überladen.

In der elektronischen Kommunikation bezeichnet Anhänge oder Anhänge/Beilagen Dateien, die dem Schreiben beigefügt sind, zum Beispiel

Rechtlich und organisatorisch können Anhänge Verträge, Berichte oder Formulare ergänzen. Abgrenzungen gelten zu ähnlichen Begriffen: Anlage

Sicherheit und Handhabung: Beim Öffnen von Anhängen ist Vorsicht geboten; Verdachtsmomente sollten geprüft, Absender identifiziert und

Typische
Inhalte
sind
Datentabellen,
detaillierte
Berechnungen,
methodische
Hinweise,
Rechtsnormen
oder
zusätzliche
Abbildungen.
Anhang
und
Haupttext
stehen
in
einem
inhaltlichen
Zusammenhang;
häufig
ist
der
Anhang
nummeriert
(Anhang
A,
Anhang
B)
und
wird
im
Text
entsprechend
referenziert.
PDFs,
Word-Dokumente,
Bilder
oder
Tabellen.
Im
formellen
Schriftverkehr
wird
oft
der
Ausdruck
„im
Anhang
finden
Sie…“
verwendet.
In
Alltagssprache
begegnet
man
auch
den
Begriffen
Beilage
oder
Anlagen,
die
je
nach
Kontext
austauschbar
genutzt
werden
können.
kann
oft
auch
eine
technische
Einrichtung
oder
eine
Anlage
im
industriellen
Sinn
bedeuten,
während
Beilage
eher
auf
beigefügte
Dokumente
verweist.
ggf.
Viren-
oder
Malware-Scans
durchgeführt
werden.