Datensparsamkeit
Datensparsamkeit bezeichnet einen Ansatz im Umgang mit personenbezogenen Daten, der darauf abzielt, nur die Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern, die für einen bestimmten Zweck unbedingt erforderlich sind. Ziel ist es, das Risiko von Missbrauch oder ungewollter Weitergabe zu reduzieren und die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.
Zentrale Prinzipien sind Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Zutrittsbeschränkungen und Datensicherheit. Praktische Umsetzung umfasst das Erheben nur notwendiger
Rechtlicher Rahmen: In der EU-DSGVO ist Datenminimierung in Artikel 5 Absatz 1 lit. c verankert; Artikel 25
Anwendungsbeispiele: Webdienste reduzieren Cookie-Einwilligungen, analytische Auswertungen erfolgen nach Pseudonymisierung; bei mobilen Apps werden Berechtigungen minimiert; in
Herausforderungen: Die Abwägung zwischen Nutzererlebnis, Funktionalität und Privatsphäre kann technisch anspruchsvoll sein; Aufwand und Kosten für
Siehe auch: Datenminimierung, Zweckbindung, Datenschutz, Privacy by Design.