Beschäftigungsverhältnisses
Beschäftigungsverhältnis bezeichnet im deutschsprachigen Arbeitsrecht das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch das der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft gegen Vergütung zur Verfügung stellt und dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Der Begriff wird oft synonym mit Arbeitsverhältnis verwendet, kann aber auch als Oberbegriff für verschiedene Formen der Beschäftigung dienen, die über eine einfache selbstständige Tätigkeit hinausgehen.
Typische Formen sind unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse, Vollzeit- und Teilzeitarbeit, Minijobs, Ausbildungsverhältnisse sowie Leiharbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung.
Zu den zentralen Elementen gehören Pflichten und Rechte beider Parteien. Der Arbeitnehmer schuldet Arbeitsleistung, hält sich
Beendigung und Schutz. Das Beschäftigungsverhältnis endet durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf einer befristeten Laufzeit. Kündigungen richten
Rechtliche Grundlagen umfassen unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (insbesondere §611a BGB), Arbeitszeitgesetze, das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit-