Typische Inhalte sind Preis- und Rabattregelungen, Zahlungsfristen, Lieferkonditionen (einschließlich Incoterms), Risikoübergang, Lieferzeitpläne, Lieferanten- und Vertriebsverträge, Exklusivität oder Nicht-Exklusivität, Vertriebsgebiete, Mindestabnahmepreise und Vertriebsziele, Werbe- und Markenpflichten, Garantien, Rückgabe- und Reklamationsregeln, Haftungsbeschränkungen, Geheimhaltung, Datenschutz, Laufzeit, Kündigung, Verhandlungsfreiheit, Rechtswahl und Gerichtsstand sowie Maßnahmen bei Wettbewerbsverstößen.
Vertriebsbedingungen unterscheiden verschiedene Vertriebsmodelle wie exklusive, nicht-exklusive oder selektive Distribution sowie Vertriebswege über Direktverkauf, Handelspartner oder E-Commerce. Sie legen fest, welche Parteien Verpflichtungen übernehmen, welche geografischen Gebiete abgedeckt sind, und wie Marketingaktivitäten aufeinander abgestimmt werden.
Rechtlich bilden Vertriebsbedingungen sowohl nationales Recht, etwa das Handels- und Vertragsrecht, als auch EU-rechtliche Vorgaben ab. In Deutschland ist die Einhaltung des BGB und des UWG sowie regulatorischer Vorgaben wichtig; bei grenzüberschreitendem Vertrieb spielen auch internationale Vereinbarungen und das UN-Kaufrecht eine Rolle. Vertriebsbedingungen sollten fair, transparent und nicht missbräuchlich im Sinne des Verbraucherschutzrechts gestaltet sein, um Rechtsstreitigkeiten bzw. Anfechtungen zu vermeiden.
Für die Praxis empfiehlt sich eine klare Formulierung, individuelle Absprachen schriftlich festzuhalten, regelmäßig zu prüfen und an Markt- oder Rechtsänderungen anzupassen. Ein gut aufgesetztes Vertriebsdokument trägt zur Risikoreduzierung, Konsistenz im Markenauftritt und effizienteren Vertriebsprozessen bei.