Rechtswahl
Rechtswahl, auch Wahl des Rechts genannt, ist ein Grundsatz des internationalen Privatrechts, der es Parteien ermöglicht, das für ihre Rechtsbeziehungen maßgebliche Sachrecht festzulegen. Ziel ist es, Rechtsunsicherheit in grenzüberschreitenden Angelegenheiten zu vermindern, indem im Voraus bestimmt wird, welches Recht auf Verträge, Delikte oder andere Rechtsverhältnisse Anwendung findet.
Formen der Rechtswahl: Die vertragliche Rechtswahl erfolgt in einer Rechtswahlklausel im Vertrag, häufig in Handels- oder
Beschränkungen und Wirkung: Eine Rechtswahl muss in der Regel dem zwingenden Recht und der öffentlichen Ordnung
Europäischer Rechtsrahmen: Im Europäischen Binnenmarkt regeln Verordnungen wie Rome I und Rome II die Rechtswahl und