Vertraulichkeitsvereinbarungen
Vertraulichkeit bezeichnet die Verpflichtung, bestimmte Informationen nicht an Unbefugte weiterzugeben. Sie ist grundlegend für Vertrauen in berufliche Beziehungen, Geschäftsbeziehungen und datenverarbeitende Prozesse. Die Kennzeichnung als vertraulich erfolgt häufig durch Verträge, interne Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben.
In Berufen wie Medizin, Recht oder Seelsorge besteht eine besondere Form der Vertraulichkeit, bekannt als Berufsgeheimnis
Vertraulichkeit umfasst verschiedene Ebenen, darunter der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen, Personal- oder Kundendaten, interne Betriebsgeheimnisse und vertragliche
Brechen einer Vertraulichkeitsverpflichtung kann zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben, je nach Rechtsordnung und Kontext. Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche
Grenzen der Vertraulichkeit ergeben sich, wenn gesetzliche Pflichten zur Offenlegung bestehen, etwa Meldepflichten, Gefahr für Leben
Vertraulichkeit ist ein zentrales Element von Rechtsordnung, Wirtschaft und Gesellschaft, das Vertrauen, Sicherheit und Rechtsklarheit fördert.