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Vertragsstrafen

Vertragsstrafen, auch Vertragsstrafe genannt, sind im Zivil- und Handelsrecht vorab vereinbarte Geldzahlungen, die der Schuldner leisten muss, wenn er vertragliche Pflichten verletzt oder Fristen nicht einhält. Sie dienen der Sicherung von Leistungen, dem Anreiz zur frist- und ordnungsgemäßen Erfüllung sowie der Risikoverteilung zwischen den Parteien.

Die Ausgestaltung einer Vertragsstrafe variiert: Typischerweise wird eine feste Summe vereinbart, es kann auch ein Prozentsatz

Rechtslage und Anwendungsprinzipien unterscheiden sich je nach Rechtsordnung. In Deutschland ist eine Vertragsstrafe grundsätzlich zulässig, aber

Praktisch ist bei der Gestaltung auf eine klare Formulierung zu achten: Wer verletzt wofür woraus welche Strafe

des
Vertragspreises
oder
eine
gestaffelte/formelhafte
Regelung
vorgesehen
sein.
Typische
Einsatzfelder
sind
Liefer-
und
Abnahmeverpflichtungen,
Verzug,
Geheimhaltungs-
oder
Qualitätsverpflichtungen
sowie
Fristsetzung.
Damit
eine
Klausel
wirksam
ist,
muss
sie
klar
und
bestimmt
formuliert
sein;
bei
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
gelten
zusätzliche
Anforderungen
an
Transparenz
und
Angemessenheit.
Gerichte
prüfen
regelmäßig,
ob
die
Klausel
angemessen
ist.
Ist
die
Höhe
oder
der
Aufbau
der
Strafe
unverhältnismäßig,
kann
sie
ganz
oder
teilweise
herabgesetzt
werden.
Die
Vertragsstrafe
ist
typischerweise
eine
eigenständige
Forderung
neben
einem
möglichen
Schadenersatzanspruch;
der
Anspruch
auf
Schadenersatz
bleibt
bestehen,
sofern
der
Schadenersatzanspruch
nicht
durch
eine
Klausel
ausgeschlossen
ist
oder
durch
das
Urteil
angepasst
wird.
auslöst,
wie
berechnet
sich
die
Höhe,
gibt
es
Ober-
oder
Untergrenzen
und
welche
Ausnahmen
gelten.