Vertragsstrafen
Vertragsstrafen, auch Vertragsstrafe genannt, sind im Zivil- und Handelsrecht vorab vereinbarte Geldzahlungen, die der Schuldner leisten muss, wenn er vertragliche Pflichten verletzt oder Fristen nicht einhält. Sie dienen der Sicherung von Leistungen, dem Anreiz zur frist- und ordnungsgemäßen Erfüllung sowie der Risikoverteilung zwischen den Parteien.
Die Ausgestaltung einer Vertragsstrafe variiert: Typischerweise wird eine feste Summe vereinbart, es kann auch ein Prozentsatz
Rechtslage und Anwendungsprinzipien unterscheiden sich je nach Rechtsordnung. In Deutschland ist eine Vertragsstrafe grundsätzlich zulässig, aber
Praktisch ist bei der Gestaltung auf eine klare Formulierung zu achten: Wer verletzt wofür woraus welche Strafe