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Vertragspreises

Der Vertragspreis (Vertragspreises) bezeichnet den im Vertrag vereinbarten Preis für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Er bildet die Grundlage für Abrechnung, Risikoverteilung und wirtschaftliche Planung und kann je nach Vertragsform fest oder variabel gestaltet sein.

In der Praxis existieren mehrere Modelle:

Festpreis: Der Preis bleibt während der vereinbarten Laufzeit oder für das gesamte Projekt unverändert.

Zielpreis: Ein Zielpreis mit Spielraum für Kostenabweichungen; oft verbunden mit Anreiz- oder Malus-Regelungen, die Leistungs- oder

Kosten- bzw. Pauschalpreis: Kostenorientierte Modelle, bei denen die tatsächlichen Kosten erstattet werden (Kosten-plus) oder eine Pauschalsumme

Preisbestimmung und Anpassung: Manche Vertragspreise werden festgesetzt; andere Mechanismen bestimmen den Preis später oder regelmäßig neu.

Praktische Bedeutung: Durch vertragliche Preisgestaltung wird das Risiko zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verteilt, Budgetierbarkeit verbessert und

Rechtlicher Rahmen: Vertragspreise ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und dem anwendbaren Recht. Eine klare Formulierung

Kosteneffekte
belohnen
oder
sanktionieren.
unabhängig
von
den
tatsächlichen
Kosten
gilt
(Pauschalpreis).
Mischformen
sind
üblich.
Typische
Anpassungsklauseln
stützen
sich
auf
Preisindizes
(z.
B.
Inflationsraten),
Markt-
bzw.
Rohstoffpreise
oder
Wechselkurse.
Preisgleitklauseln
finden
insbesondere
in
langfristigen
Beschaffungs-
und
Bauverträgen
Anwendung.
Wettbewerbsanreize
gesetzt.
Unklare
oder
lückenhafte
Preisregelungen
sind
häufig
Anlass
für
Nachverhandlungen
oder
Rechtsstreitigkeiten.
erleichtert
Durchsetzung
und
Inkasso.