Home

Vertragspreis

Vertragspreis bezeichnet den im Vertrag vereinbarten Betrag, der als Entgelt für eine zu erbringende Leistung gilt. Er bildet die zentrale Größe für die Zahlung und die wirtschaftliche Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Preis kann sich auf Güter, Bauleistungen oder Dienstleistungen beziehen und ist oft eng mit dem Leistungsumfang verknüpft.

Formen des Vertragspreises reichen von Festpreisen (Pauschalpreis) über Einheitspreise (Preis pro Einheit) bis hin zu leistungsabhängigen

Zur Bestimmbarkeit des Preises dienen vertragliche Fixierungen oder verweisbare Kriterien wie Preislisten, Angebote, Marktpreise oder Indizes.

Besonderheiten treten in Bau- und Beschaffungsverträgen häufig auf, wo Festpreis- und Preisgleitklauseln verbreitet sind. Internationale Verträge

Preisen
wie
Stundensätzen
oder
Mengentarifen.
In
vielen
Verträgen
kommen
Preisänderungsklauseln
vor,
etwa
Preisgleitklauseln,
die
Anpassungen
an
Kostenindices
oder
andere
vertraglich
festgelegte
Kriterien
ermöglichen,
sowie
Nachtrags-
oder
Änderungsvereinbarungen
bei
zusätzlichen
Leistungen.
Fehlt
eine
eindeutige
Festlegung,
kann
der
Vertrag
eine
spätere
Bestimmung
vorsehen
oder
zu
Unklarheiten
und
Streit
führen.
Praktisch
ist
es
daher
wichtig,
Währung,
Umsatzsteuer
und
Zahlungsbedingungen
klar
festzulegen
und
den
Zusammenhang
von
Preis,
Liefer-
bzw.
Leistungszeitpunkten
sowie
dem
Leistungsumfang
eindeutig
zu
regeln.
berücksichtigen
zudem
Wechselkursrisiken.
Insgesamt
dient
der
Vertragspreis
als
zentrales
Instrument
der
Vertragsgestaltung,
um
Kosten,
Leistung
und
Risiko
zwischen
den
Parteien
zu
verteilen.