Vergütungsanspruch
Der Vergütungsanspruch ist die rechtliche Forderung auf Zahlung eines für eine erbrachte Leistung oder gelieferte Ware vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Entgelts. Er entsteht aus Vertragspflichten, typischerweise im Werkvertrag, Dienstvertrag oder Arbeitsverhältnis, und kann sich auch aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Gegenständlich ist in der Regel das vereinbarte Entgelt zuzüglich erstattungsfähiger Nebenkosten, soweit vertraglich vorgesehen; Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen, soweit der Leistungserbringer nicht steuerlich anders geregelt ist.
Fälligkeit und Abrechnung: Der Vergütungsanspruch wird in der Regel fällig mit der ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung
Einwendungen, Aufrechnung und Mängel: Lehnt der Auftraggeber eine Vergütung wegen Mängeln ab, kann der Anspruch reduziert
Verjährung und Rechtsdurchsetzung: Vergütungsansprüche unterliegen den allgemeinen Verjährungsfristen des BGB, typischerweise drei Jahre. Zur Durchsetzung stehen
Bedeutung: Der Vergütungsanspruch ist ein zentrales Element wirtschaftlicher Vertragsbeziehungen. Freiberufler, Handwerker, Ärzte und Rechtsanwälte arbeiten regelmäßig