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Vergütungsanspruch

Der Vergütungsanspruch ist die rechtliche Forderung auf Zahlung eines für eine erbrachte Leistung oder gelieferte Ware vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Entgelts. Er entsteht aus Vertragspflichten, typischerweise im Werkvertrag, Dienstvertrag oder Arbeitsverhältnis, und kann sich auch aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Gegenständlich ist in der Regel das vereinbarte Entgelt zuzüglich erstattungsfähiger Nebenkosten, soweit vertraglich vorgesehen; Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen, soweit der Leistungserbringer nicht steuerlich anders geregelt ist.

Fälligkeit und Abrechnung: Der Vergütungsanspruch wird in der Regel fällig mit der ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung

Einwendungen, Aufrechnung und Mängel: Lehnt der Auftraggeber eine Vergütung wegen Mängeln ab, kann der Anspruch reduziert

Verjährung und Rechtsdurchsetzung: Vergütungsansprüche unterliegen den allgemeinen Verjährungsfristen des BGB, typischerweise drei Jahre. Zur Durchsetzung stehen

Bedeutung: Der Vergütungsanspruch ist ein zentrales Element wirtschaftlicher Vertragsbeziehungen. Freiberufler, Handwerker, Ärzte und Rechtsanwälte arbeiten regelmäßig

und
ggf.
der
Abnahme
oder
des
Abschlusses
der
Leistung,
sofern
nichts
Abweichendes
vereinbart
ist.
Zahlungsziel,
Abschlagszahlungen
und
Abrechnungsmodalitäten
können
vertraglich
geregelt
sein.
Reklamationen
oder
Mängel
können
den
Anspruch
teilweise
beeinflussen,
etwa
durch
Abzug,
Zurückbehaltungsrecht
oder
Nachbesserungspflichten.
oder
unter
Vorbehalt
gezahlt
werden;
Nachbesserung
oder
Ersetzung
kann
die
Rechtslage
verändern.
Verzugsfolgen
greifen,
wenn
die
Zahlung
trotz
Fälligkeit
unterbleibt,
z.
B.
Verzugszinsen
gemäß
den
gesetzlichen
Bestimmungen.
Mahnung,
gerichtliche
Schritte,
Schiedsverfahren
sowie
Rechtsbehelfe
wie
Aufrechnung
oder
Zurückbehaltung,
sofern
zulässig.
damit.