Vertragsbeziehungen
Vertragsbeziehungen sind rechtliche Beziehungen zwischen mindestens zwei Parteien, die durch einen Vertrag begründet werden. Sie regeln gegenseitige Leistungsansprüche, Rechte, Pflichten sowie die Rechtsfolgen aus der Vereinbarung. Sie finden in Wirtschaft, Verwaltung und privaten Alltagsbeziehungen Anwendung.
Entstehung: Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, wobei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich sind. Verträge können
Rechtsgrundlagen: In Deutschland bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und spezielle Regelungen des Schuldrechts das Fundament. Typische
Inhaltliche Pflichten umfassen Leistungsbeschreibung, Preis- oder Vergütungsvereinbarungen, Termine, Abnahme, Gewährleistung und Haftung. Vertragsverletzungen ermöglichen Rechtsfolgen wie
Beendigung: Verträge enden mit Erfüllung oder durch Beendigungsklärungen wie Aufhebungsvertrag, Kündigung oder Rücktritt. Die Gestaltung von