Zurückbehaltung
Zurückbehaltung bezeichnet das Recht einer Vertragspartei, eine eigene Leistung zu verweigern oder zurückzuhalten, soweit eine Gegenforderung besteht oder eine fällige Zahlung aus dem bestehenden Schuldverhältnis noch nicht erfüllt ist. Es dient der Sicherung eigener Ansprüche, etwa bei Mängeln, Unvollständigkeit der Leistung oder ausstehenden Gegenleistungen.
Anwendungsbereiche finden sich vor allem im Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverhältnis. Ein Käufer kann beispielsweise eine Zahlung
Voraussetzungen: Das Zurückbehaltungsrecht setzt grundsätzlich eine bestehende Forderung voraus, deren Gegenleistung fällig ist oder deren Erfüllung
Begrenzungen: Das Recht ist in der Regel auf das Verhältnis der gleichen Vertragsparteien beschränkt und darf
Zusammenfassend ist Zurückbehaltung ein vertragliches Rechtsinstrument zur Sicherung von Ansprüchen, das rechtsgrundiert, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich